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"Lieber
Tierfreund sei so nett, mache gleich die Schulden wett"
Die Behandlungen in der Tierarztpraxis Dr. Riechert
werden auf der Grundlage der Gebühren-ordnung für Tierärzte (GOT)
abgerechnet. Die Sätze dieser gesetzlichen Abrechnungsgrundlage
dürfen nicht unter- oder überschritten werden. Sie können den Betrag
direkt nach jeder Behandlung bar oder mit EC - Karte zahlen.

Wir berechnen grundsätzlich den einfachen Satz der
GOT. Diese lässt in besonderen Fällen auch eine Abrechnung bis zum
Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes zu. |

Zum Beispiel:
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Erhöhter Schwierigkeitsgrad
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Erhöhter Zeitaufwand
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Besondere örtliche Verhältnisse
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Nacht-, Wochenend-, Feiertagseinsätze
Weitere Informationen zum Thema
(Externe Links)
Informationsstellung teilweise mit freundlicher
Genehmigung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte.
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